Der Reiseleiter spricht während der Tour sowohl Englisch als auch Deutsch
Kleiderordnung für religiöse Stätten: Lockere lange Hosen oder lange Röcke und lange Ärmel bis zum Knöchel/Handgelenk. Keine Shorts für Männer, keine enge und transparente Kleidung. Frauen müssen ihren Kopf mit einem Schal bedecken, daher empfehlen wir, einen mitzubringen.
Allgemeine Kleiderordnung: Leichte Sommerkleidung ist fast das ganze Jahr über geeignet, in den Wintermonaten, insbesondere abends, können jedoch Pullover oder Jacken erforderlich sein. Eine hochwertige Sonnenbrille wird empfohlen. Bei direkter Sonneneinstrahlung sind Hüte ratsam. In den Vereinigten Arabischen Emiraten herrscht eine konservative Kleidertradition.
Der örtliche Reiseveranstalter behält sich das Recht vor, Teile der geplanten Programme aufgrund von Regierungsentscheidungen, Feiertagen, Wetterbedingungen oder anderen ähnlichen Umständen abzusagen.
Aufgrund der Verkehrslage oder anderer Kunden, die sich auf dem Weg zu Ihrem Hotel für die öffentliche Tour befinden, kann es zu Verzögerungen bei der Abholung vom Hotel kommen
Für Gäste der Scheich-Zayid-Moschee ist es nicht möglich, im Moscheezentrum eine Abaya (traditionelle Kleidung) auszuleihen. Für Notfälle können Gäste jedoch während der Führung gegen einen geringen Selbstkostenbeitrag eine Abaya bei unserem Reiseleiter erwerben.
Bitte beachten Sie, dass das Sheikh Zayed Grand Mosque Center ab sofort neue Einlassbestimmungen eingeführt hat. Diese beinhalten eine Registrierung mit allgemeinen Informationen für jeden Gast (Name, Nationalität, Geschlecht usw.), bevor der Moscheebesuch beginnt.
Bitte folgen Sie den Abholanweisungen auf dem Gutschein
Bitte beachten Sie, dass alle Teilnehmer dieser Reise einen vollständigen Impfnachweis sowie ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen müssen, das nicht älter als 30 Tage in den VAE oder ihrem Heimatland ist. Nicht geimpfte Reisende müssen einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 7 Tage ist. Der Reiseveranstalter übernimmt keine Verantwortung für Gäste, die die Einschränkungen nicht einhalten und Teile der Reise verpassen. Es erfolgt keine Rückerstattung, wenn Gästen aufgrund der Nichteinhaltung der geltenden Regeln der Zutritt zu Orten/Sehenswürdigkeiten verwehrt wird.